Recht der Architekten und Ingenieure

Das Recht der Architekten und Ingenieure ist für uns ein weiteres bedeutendes Beratungsfeld. Wir beraten Architekten- und Ingenieurgesellschaften in allen Fragestellungen im Zusammenhang mit Honorierung, Risiko-Management sowie Haftung.

Besondere Bedeutung hat dieses Rechtsgebiet für das Bau- und Immobilienrecht, da die klare und eindeutige Regelung der Schnittstellen zwischen Architekten und (Fach-)Planern und später eventuell von der Ausführungsseite übernommenen Planungsaufgaben den Projekterfolg wesentlich mitbestimmt.

Auch im Bereich des Architekten- und Ingenieurrechts arbeitet Pietschmann Legal eng mit beratenden Ingenieuren zusammen, wenn es beispielsweise um die Abgrenzung der Planungsleistungen im Bereich des Stahlbaus zwischen Ausführungs- und Montageplanung geht oder wenn Leistungsbeschreibungen als funktionale Baubeschreibung in Werkverträge übernommen werden sollen.